E-Auslegung BSBPl
Der Brandschutzbedarfsplan ist regelmäßig fortzuschreiben.Nachdem der erste Entwurf nach der Beteiligung der Ortswehrleitungen im vergangenen Jahr angepasst wurde, folgte nun vom 01.02.2021 bis 21.02.2021 die elektronische Auslegung des zweiten Entwurfes zur Beteiligung aller Feuerwehrangehörigen der Gemeinde. Diese Beteiligung ist nicht vorgeschrieben, erfolgte aber zur Erreichung einer maximalen Transparenz des Planentwurfes, bevor die gemeinsam mit den Ortswehrleitern finalisierte Fortschreibung im Frühjahr beschlussreif wird.
- Textteil des Entwurfes der Fortschreibung des BSBPl 2021
- Anlagen des Entwurfes der Fortschreibung des BSBPl 2021
- Anlage 1 - Gemeinde
- Anlage 2 - Einsatzstatistik
- Anlage 3 - Personal
- Anlage 4 - Standorte
- Anlage 5 - Messprotokolle
- Anlage 6 A - Einsatzbereiche
- Anlage 6 B - Nachbarn
- Anlage 6 C - ofBfSt
- Anlage 7 A - Objekte
- Anlage 7 B - KRITIS
- Anlage 7 C - Sonder-AAO
- Anlage 8 - Soll / Ist
- Anlage 9 - Ausrüstung
- Anlage 10 - Recht
- Anlage 11 - Löschwasser
- Anlage 12 - Planung